Betäubungsmittelstrafrecht
Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Drogen und ähnlichen Substanzen wie Cannabis, Kokain, Heroin, Amphetaminen oder Methamphetaminen (z.B. "Crystal Meth"). Es sieht Strafen für den illegalen Besitz, Anbau, Handel und die Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln vor.
Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz können selbst Ersttäter, die „weiche“ Drogen besitzen, mit hohen Geldstrafen und langen Haftstrafen rechnen. Der Besitz von nicht geringen Mengen gilt dabei als Verbrechen und zieht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr nach sich.
In schwerwiegenden Fällen – etwa beim illegalen Handel in größeren Mengen oder bandenmäßigem und bewaffnetem Drogenhandel – greifen die Ermittlungsbehörden häufig zu besonders intensiven Maßnahmen wie Durchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) oder dem Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Leuten.
Aufgrund der hohen Strafandrohung und den intensiven Ermittlungsmaßnahmen ist eine frühzeitige Kontaktierung eines Rechtsbeistands wichtig.