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Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht folgt eigenen, spezifischen Regelungen, die sich vom Erwachsenenstrafrecht unterscheiden. Diese Unterschiede zu kennen und gezielt zu nutzen, ist entscheidend.

 

Mein vorrangiges Ziel ist es, eine Verurteilung zu vermeiden, um so die Stigmatisierung junger Menschen zu verhindern. Besonders für Jugendliche und junge Erwachsene können Einträge im Führungszeugnis eine große Belastung darstellen, da sie sich noch am Anfang ihres Lebensweges und ihrer beruflichen Laufbahn befinden.

 

Hier ist es wichtig, alles zu tun, um negative Folgen zu minimieren und den Neuanfang zu ermöglichen.

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