Nebenklage
& Opfervertretung
Sind Sie oder ein naher Angehöriger Opfer einer Straftat geworden?
Kontaktieren Sie mich unverbindlich und kostenlos, ob eine Nebenklagevertretung in Ihrem Fall möglich ist.
Nach § 395 StPO haben Geschädigte bei einer Vielzahl von Delikten die Möglichkeit, im Strafverfahren als Nebenklägerin oder Nebenkläger aufzutreten.
Die häufigsten Anwendungsfälle liegen bei den Sexualdelikten, Körperverletzungsdelikten und Tötungsdelikten. Es ist wichtig zu wissen, dass auch Angehörige des Opfers in bestimmten Fällen die Nebenklage führen können.
Im Strafverfahren nehmen Opfer häufig noch eine untergeordnete Rolle ein. Ich setze mich dafür ein, dass Sie Ihre Rechte aktiv wahrnehmen können und nicht nur als Zeuge oder Zeugin auftreten müssen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie als selbstständige Verfahrensbeteiligte Ihre Stimme erheben und Ihre Interessen wirkungsvoll vertreten werden.
Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin engagiere ich mich ehrenamtlich als Mitglied im WEISSEN RING e. V. – Deutschlands größter Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer.
Durch dieses Engagement erweitere ich kontinuierlich mein Wissen über die Bedürfnisse von Geschädigten und lerne neue Wege kennen, wie ich Menschen in schwierigen Lebenslagen noch gezielter unterstützen kann – juristisch wie menschlich.
Dieses Erfahrungswissen fließt unmittelbar in meine anwaltliche Arbeit ein und stärkt mein Anliegen, Betroffene nicht nur rechtlich zu beraten, sondern ihnen auch mit Empathie und Weitblick zur Seite zu stehen.