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Kapitalstrafrecht

Das Kapitalstrafrecht umfasst besonders schwere Straftaten, bei denen der Tod eines Menschen verursacht wurde oder die versuchte Tötung im Raum steht. Solche Verfahren sind nicht nur juristisch äußerst komplex, sondern auch von großer emotionaler Tragweite und häufig öffentlichem Interesse.

Sie ziehen sich oft über mehrere Hauptverhandlungstage, und die Schwere der Strafen sowie die lange Dauer des Verfahrens stellen eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar.

In Kapitalstrafsachen wird nahezu immer Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte sieht sich dem Risiko einer langjährigen, in extremen Fällen sogar lebenslangen Freiheitsstrafe gegenüber – manchmal auch in Kombination mit einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Sollte der Vorwurf eines Tötungsdelikts im Raum stehen, ist es von entscheidender Bedeutung, sofort einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der mit den Besonderheiten solcher Verfahren vertraut ist. Kapitalstrafsachen beinhalten oft komplexe rechtliche, wissenschaftliche, rechtsmedizinische und psychologische Fragestellungen, die eine präzise und fundierte Verteidigung erfordern.

In dieser schweren Zeit stehe ich Ihnen mit umfassendem rechtlichen Beistand zur Seite. Ich biete Ihnen den Raum, sich in einer vertraulichen Atmosphäre zu öffnen, um gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

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