Gewaltschutz
Sind Sie Opfer von körperlicher oder psychischer Gewalt geworden?
Werden Sie bedroht, belästigt oder gestalkt?
In solchen Situationen bietet das Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit, schnell gerichtlichen Schutz zu erhalten. Durch eine sogenannte Gewaltschutzanordnung kann das zuständige Familiengericht dem Täter unter anderem Kontakt- und Näherungsverbote auferlegen.
Ich unterstütze Sie dabei, kurzfristig eine Gewaltschutzanordnung zu beantragen und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Der Antrag wird beim zuständigen Familiengericht gestellt. Da in Gewaltsituationen häufig ein sofortiges Handeln erforderlich ist, erfolgt das Verfahren in der Regel im Eilverfahren. In vielen Fällen erlässt das Gericht bereits innerhalb von ein bis zwei Tagen eine entsprechende Anordnung.
Das Gericht kann im Rahmen der Gewaltschutzanordnung unter anderem:
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ein Kontaktverbot verhängen
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ein Näherungsverbot anordnen
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dem Täter bestimmte Orte (z. B. Wohnung oder Arbeitsplatz) untersagen
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bei gemeinsamem Wohnen die Wohnung vorübergehend der betroffenen Person zuweisen.
Verstößt der Antragsgegner gegen eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung, stellt dies nach § 4 GewSchG eine Straftat dar. Zusätzlich kann das Gericht Ordnungsgelder verhängen.
Wenn Sie sich in einer Gefährdungssituation befinden, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich berate Sie vertraulich und unterstütze Sie bei der schnellen Durchsetzung Ihres Schutzes vor Gericht.
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