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Strafbefehl erhalten - Was bedeutet das und was sollten Sie jetzt tun?

  • 9. März
  • 2 Min. Lesezeit

Was ist ein Strafbefehl?

Der Strafbefehl ist ein besonderes Verfahren im deutschen Strafrecht. Er ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, bei bestimmten Straftaten eine Strafe zu beantragen, ohne dass zunächst eine Hauptverhandlung vor Gericht stattfindet. Das Gericht prüft den Antrag der Staatsanwaltschaft und erlässt – wenn es den Vorwurf für ausreichend begründet hält – einen Strafbefehl.


WICHTIG: Ein Strafbefehl wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil, wenn kein Einspruch eingelegt wird.


Viele Betroffene denken daher zunächst: „Wenn es keine Gerichtsverhandlung gab, ist es nicht so schlimm.“ Genau hier liegt ein häufiger Irrtum. Ein Strafbefehl kann erhebliche rechtliche und berufliche Folgen haben.


Typische Strafen im Strafbefehlsverfahren sind:

  • Geldstrafe

  • Fahrverbot

  • Entziehung der Fahrerlaubnis

  • sofern der Angeklagte durch einen Verteidiger vertreten wird, kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden.


Was muss ich beachten, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist vor allem eine Frist entscheidend: die Einspruchsfrist. Sie beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls.

Das Zustellungsdatum ist dabei besonders wichtig. In der Regel wird der Strafbefehl durch förmliche Zustellung (der sog. "gelbe Brief") zugestellt. Auf diesem Umschlag ist das Zustellungsdatum vermerkt – ab diesem Tag beginnt die Frist zu laufen.


Innerhalb dieser zwei Wochen haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Einspruch einlegen gegen den Strafbefehl,

  • teilweise Einspruch einlegen (z. B. nur gegen die Höhe der Strafe) oder

  • den Strafbefehl akzeptieren und keinen Einspruch einlegen.


Wird kein Einspruch innerhalb der Frist eingelegt, wird der Strafbefehl automatisch rechtskräftig und damit regelmäßig nicht mehr angreifbar.

WICHTIG: Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie unbedingt handeln, bevor die Frist abläuft.

Auch wenn der Vorwurf zunächst „nicht so schlimm“ erscheint, lohnt sich eine rechtliche Prüfung.


Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen


Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben oder unsicher sind, wie Sie reagieren sollen, kontaktieren Sie mich jetzt für eine erste Einschätzung!

Eine frühzeitige Prüfung des Strafbefehls kann entscheidend sein, um unnötige strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden oder zu reduzieren.


Kontaktieren Sie mich gerne für eine erste Einschätzung Ihres Falls.


Hanna Sophie Lösel

Rechtsanwältin




 
 
 

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